Besuche in den Häusern der Stiftung

Besuche sind in den Häusern der Stiftung zu jeder Zeit möglich. Besucher:innen sind bis zum 7. April 2023 verpflichtet, eine Maske bei ihren Besuchen zu tragen. Ab Samstag , 8. April 2023 besteht keine Maskenpflicht mehr. Mitarbeitende und Ehrenamtliche benötigen bereist seit dem 1. März 2023 weder eine Maske, noch einen neg. Covid- Test.  

 

 

 

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